Stellt das Amt bei Beantragung von Arbeitslosengeld II ein zu hohes Vermögen fest, müssen Sie dieses vor dem Leistungsbezug verbrauchen. In der Regel wird dabei ein monatlicher Verbrauch in Höhe des theoretischen Zahlbetrages zuzüglich der Krankenversicherungskosten (Sie müssen sich dann freiwillig versichern) zu Grunde gelegt. Nach der so ermittelten Zeit (überschüssiges Vermögen geteilt durch Verbrauchszeit) darf dann ein erneuter Antrag gestellt werden. Achtung: Bundesagentur für Arbeit: Jobcenter sollen Kontoauszüge für 6 Monate von Hartz IV Beziehenden fordern.
Wenn es an der Haustür klingelt
Der Hausbesuch muss nicht angekündigt werden, da sich das Amt bei unklaren Sachverhalten mit dem Überraschungscharakter eine zusätzliche Aufklärungsmöglichkeit verspricht. Klingelt es dann tatsächlich an der Haustür, sollte sich der Betroffene den Dienstausweis des Behördenmitarbeiters zeigen lassen und nach dem konkreten Grund für den Hausbesuch fragen. Der Mitarbeiter sollte eine Kopie des Prüfauftrages überreichen können. Der Betroffene ist nicht verpflichtet, den Behördenmitarbeiter in seine Wohnung zu lassen (Bayr. Landessozialgericht Beschluss v. 11.3.2011, L7 AS 83/11 B ER). Die Wohnung ist grundgesetzlich geschützt (Art. 13 GG).
Als Schonvermögen wird zunächst der gesamte angemessene Hausrat gezählt. Hängt im Wohnzimmer jedoch ein Picasso, muss dieser sehr wahrscheinlich zu Geld gemacht werden. Als angemessen werden alle zum Hausrat gehörenden Gegenstände gezählt, die zur Haushaltsführung und zum Wohnen notwendig oder zumindest üblich sind. Für die Bewertung legt der Leistungsträger den normalen durchschnittlichen Standard zugrunde, so dass sowohl Möbel und Elektrogeräte als auch Dekoration in der Regel zum Schonvermögen zählen und weder auf Hartz IV noch auf die Leistungen der Sozialhilfe angerechnet werden.
Schonvermögen bei Hartz IV
Minderjährige dürfen höchstens 3.100,-- EUR besitzen.Volljährige 150,-- EUR pro Lebensjahr.
Ansparbetrag von 750,-- EUR für Anschaffungen.
- eine selbst genutzte Immobilie bis zu einer Größe von 130 qm (vier Personen)
- ein angemessenes Auto für jeden erwerbsfähigen Erwachsenen (bis ca. 7.500 EUR Verkaufswert. Im Einzelfall sind aber auch teurere Fahrzeuge zulässig)
- das angesparte Vermögen der “Riester Rente”
- eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit
- 250 € pro Lebensjahr private Alterssicherung
- Gegenstände zur Aufnahme oder Fortführung einer Erwerbstätigkeit
Sollten höhere Vermögenswerte (Lebensleistung) vorhanden sein ist dringender Regulierungsbedarf vorhanden, damit die persönliche Verarmung verhindert werden kann.
Mit der Insolvenzeröffnung nimmt der Insolvenzverwalter das pfändbare Schuldnervermögen - die sogenannte Insolvenzmasse - in Beschlag, um diese zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Auf diese Art werden die Schulden zumindest teilweise getilgt.
Die benötigten Instrumente werden als Website zur Verfügung gestellt. Im Kostensatz vom 99,-- Euro sind 1 Stunde Beratung via Skype bzw. Festnetztelefon enthalten. Die Mitteilung der Webseite erfolgt im Mailversand.